11.
Ausbildung |
Geben Sie alle Ihre
abgeschlossenen Ausbildungen in der Kolonne a) und Ihre
gegenwärtige Ausbildung in der Kolonne b)
an. | |
a) Abgeschlossene
Ausbildung (alle Abschlüsse ankreuzen) |
b) zur Zeit in
Ausbildung (nur eine Angabe) |
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keine |
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obligatorische Schule (Primar-, Real-,
Sekundar-, Bezirks-, Orientierungsschule, Pro-,
Untergymnasium, Sonderschule) |
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keine |
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Diplommittelschule (bis 2 Jahre),
Verkehrsschule, Sozialjahr, Vorkurs für Pflegeberufe (1 oder 2
Jahre), berufsvorbereitende Schule, Anlehre (mit
Anlehrvertrag) |
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Berufslehre oder Vollzeit-Berufsschule (z.B.
Handelsschule, Lehrwerkstätte) |
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Maturitätsschule, Berufsmatura,
Diplommittelschule (3 Jahre) |
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Lehrkräfte-Seminarien (z.B. Kindergarten,
Primarschule), Musiklehrkräfte, Turn- und
Sportlehrkräfte |
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Höhere Fach- und Berufsausbildung (z.B.
eidg. Fachausweis, eidg. Fach- oder Meisterdiplom, Höhere
Kaufmännische Gesamtschule [HKG], Technikerschule
TS) |
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Höhere Fachschule (z.B. HTL, HWV, HFG, HFS),
bei Vollzeitausbildung mit Mindestdauer von 3 Jahren
(inklusive Nachdiplom) |
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Fachhochschule (inklusive
Nachdiplom) |
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Universität, Hochschule (inklusive
Nachdiplom) | |
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Nach Möglichkeit ist die offizielle Bezeichnung des
Abschlusses einzutragen. |
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Die Fragen 13 und 14 richten sich an
Personen ab 15 Jahren |
13.
Erwerbsleben: Gegenwärtige Situation Geben Sie alle zutreffenden Antworten an. |
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Als erwerbstätig gelten
Personen, welche
- eine Stunde oder mehr pro Woche einer bezahlten
Arbeit nachgehen
- im Betrieb eines/einer Familienangehörigen
unbezahlt arbeiten
- gegenwärtig krank oder im bezahlten Mutterschaftsurlaub
oder im Militärdienst, ansonsten jedoch erwerbstätig sind.
Zählen Sie auch kleine Gelegenheitsjobs dazu.
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Lehrlinge geben sowohl "eine Erwerbstätigkeit"
wie auch "in Ausbildung" an. Ebenso muss die entsprechende
Stundenzahl bei beiden Kategorien angegeben werden.
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14.
Haus- und Familienarbeit, freiwillige
Tätigkeit (mehrere Angaben
möglich) |
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Inklusive Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen
Verwandten und Behinderten, die im gleichen Haushalt
leben. |
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"Freiwillig" heisst
unentgeltlich oder nur teilweise entschädigt, z.B.:
- Betreuung von Personen ausserhalb des eigenen Haushalts
- im Rahmen einer gemeinnützigen, kirchlichen, Jugend-
oder Umweltschutzorganisation, eines Interessenverbands,
eines Sport- oder kulturellen Vereins, einer politischen
Partei, enes öffentlichen Amts usw.
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Die Fragen 15
und 16 richten sich an Erwerbstätige und an
Lehrlinge |
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Selbständig ohne
Angestellte (eigenes Geschäft, eigener Betrieb,
freierwerbend) |
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Selbständig mit Angestellten
(eigenes Geschäft, eigener Betrieb,
freierwerbend) |
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Mitarbeiter/-in im Betrieb eines/einer
Familienangehörigen |
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Arbeitnehmer/-in, |
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als Lehrling/Lehrtochter
(mit Lehrvertrag oder Anlehrvertrag) |
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angestellt in der eigenen
Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH) |
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als Direktor/-in, Prokurist/-in,
Chefbeamter/Chefbeamtin |
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im mittleren und unteren Kader, z.B.
als Bürochef/-in, Dienstchef/-in, Filialleiter/-in,
Gruppenchef/-in, Werkstättenchef/-in, Werkmeister/-in,
Vorarbeiter/-in, Polier/-in |
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als Angestellte/-r, Arbeiter/-in,
Praktikant/-in |
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andere Stellung,
nämlich: |
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